Bei Selbstabholung erfolgt eine Rückerstattung zum vereinbarten Zeitpunkt durch die Person, die den Mietvertrag abgeschlossen hat (außer in besonderen Fällen).
Bei Anlieferung am Veranstaltungsort wird die geleaste Ware von Person zu Person, die einen Mietvertrag abgeschlossen hat, an unseren Spezialisten übergeben.
Wenn der Kunde die Montage / Demontage der Ausrüstung nicht bestellt hat, ist er verpflichtet, die Ware in der gleichen Form zurückzusenden, in der sie erhalten wurde (ganz, sauber, in Verpackung).
Unerlaubt ist das Anbringen von Etiketten, Aufklebern, Bildern ohne vorherige Vereinbarung auf dem Leasingobjekt sowie nach eigenem Ermessen vorgenommene Änderungen von Dekorationsgegenständen (Ausschneiden, Entfernen von Elementen usw.)